Das Ordnungsamt informiert
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
es ist wieder soweit, das alljährliche Verbrennen im März beginnt. Rauchschwaden in den Dörfern aber auch in den Städten steigen auf, weil Gartenabfälle verbrannt werden. Das führt auch mal zu Ärger; ganz gewiss aber im März und Oktober jedes Jahr aufs Neue zu Diskussionen. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, möchten wir Sie auf die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen M-V hinweisen. Hier heißt es, dass ein Verbrennen von Gartenabfällen im März und Oktober werktags für zwei Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr zulässig sei, wenn die Nutzung von Entsorgungssystemen (z.B. Wertstoffhöfe) nicht möglich oder nicht zumutbar wäre. Der Begriff „zumutbar“ birgt Auslegungsspielraum in sich.
Grundsätzlich muss es sich um pflanzliche Abfälle handeln, die nicht auf gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen. Als weitere Voraussetzung gilt, wenn eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
In solchen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim -Untere Abfallbehörde - beantragt werden. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Ausnahmegenehmigung des Landkreises immer eine Einzelfallentscheidung ist, die mit Kosten verbunden ist.
Beim Verbrennen ist zu beachten, dass es nicht in unmittelbarer Nähe des Platzes, auf dem die Abfälle lagern erfolgen darf, um Tiere, die sich möglicherweise bereits eingenistet haben, zu schützen. Weiterhin sind die Brandschutzbestimmungen einzuhalten sowie andere Vorschriften wie zum Beispiel Nachbarschaftsrecht, Naturschutzrecht und private Nutzungsrechte sind zu beachten. Geldbußen drohen den Bürgern, die Fremdstoffe (z.B. Sperrmüll oder Bauholz) verbrennen.
In der Anlage sehen Sie die Übersicht der Entsorgungseinrichtungen für pflanzliche Abfälle im Amt Parchimer Umland.
Sollten Sie Rückfragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen Herr Weber – Amt Parchimer Umland – (03871) 42 13 39 gerne zur Verfügung. Im Falle einer Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte an den Landkreis Ludwigslust-Parchim (03871) 722-0.
Gemeinde |
Standort |
Öffnungszeiten |
Domsühl |
Domsühl: Annahmestelle Recyclinghof J. Quitzow GmbH Dammerower Landstraße (Gewerbegebiet) |
März bis Oktober Mo.- Fr.: 07.00-17.00 Uhr Sa.: 08.00-14.00 Uhr |
Obere Warnow |
keine Annahmestelle vorhanden |
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Karrenzin |
keine Annahmestelle vorhanden |
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Ziegendorf |
keine Annahmestelle vorhanden |
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Lewitzrand |
Raduhn: ehemalige Kiesgrube, Annahme durch die Gemeinde |
März bis Oktober |
Garwitz : Annahmestelle "Am Paul" Ortsausgang Richtung Raduhn linksseitig, Annahme durch Gemeinde |
März bis Oktober |
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Spornitz |
Spornitz: Bergstraße, Fläche neben der Bahn, Annahme durch Fa. B. Geick Montageservice |
März bis Oktober Mi: 16.00-19.00 Uhr Sa.: 08.00-12.00 Uhr |
Groß Godems |
keine Annahmestelle vorhanden |
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Stolpe |
keine Annahmestelle vorhanden |
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Rom |
Annahmestelle Alba Nord GmbH, Parchimer Straße 24 |
ganzjährig Mo.-Fr.:07.00-16.00 Uhr |
Zölkow |
keine Annahmestelle vorhanden |
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