Hinweis auf die Auslegung von Unterlagen zum Projekt Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen

 

1. Hinweis auf die Auslegung von Unterlagen zum Projekt Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Severin, Gemeinde Friedrichsruhe, Gemarkung Friedrichsruhe – „Severin II“

vom 2. Dezember 2019 bis einschließlich 1. Januar 2020

 

Die eno energy GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m, Flur 4, Flurstücke 71/1 und 72/2 mit einer Nennleistung von 4,5 MW und einer Nabenhöhe von 164 m.

Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie der Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 22. November 2019 - siehe unter dem Link www.amt-parchimer-umland.de /Kommunalpolitik/Bekanntmachungen/Domsühl.

 

 

2. Hinweis auf die Auslegung von Unterlagen zum Projekt Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Severin, Gemeinde Domsühl, Gemarkung Severin – „Severin I“

vom 2. Dezember 2019 bis einschließlich 1. Januar 2020

 

Die eno energy GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m, Flur 1, Flurstücke 287/1, 288, und 301 mit einer Nennleistung von 4,5 MW und einer Nabenhöhe von 164 m.

Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie der Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 22. November 2019 siehe unter dem

Link www.amt-parchimer-umland.de /Kommunalpolitik/Bekanntmachungen/Domsühl.