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Bewerbung um das Amt der Schiedsperson

Das Ehrenamt der Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson der Schiedsstelle des Amtes Parchimer Umland ist neu zu besetzen. Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden vom Amtsausschuss auf fünf Jahre gewählt.

 

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Den streitenden Personen muss sie vorurteilsfrei; sachlich und besonnen gegenüberstehen können.

 

(1) Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden:

 

1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

3. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

 

(2) Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

1.  bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

2. nicht im Bereich des Amtes Parchimer Umland wohnt.

 

Der Schiedsbereich umfasst den gesamten Bereich des Amtes Parchimer Umland, bestehend aus den Gemeinden Domsühl,

Groß Godems, Karrenzin, Lewitzrand, Obere Warnow, Rom, Spornitz, Stolpe, Ziegendorf und Zölkow.

 

Die Wahl der Schiedsperson und ihrer Stellvertreterin/ihres Stellvertreters bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Ludwigslust.

 

Die Schiedsperson sowie stellvertretende Schiedsperson wird vom Direktor des Amtsgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

 

An diesem Ehrenamt interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich bis zum 30. Oktober 2015 schriftlich im

 

Amt Parchimer Umland

z.Hd. Frau Schirdewahn

Walter-Hase-Str. 42

19370 Parchim

 

zu bewerben oder einen geeigneten Bürger für dieses Amt vorzuschlagen.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Schirdewahn unter (03871) 42 13 12 oder Frau Ebert unter (03871) 42 13 15 jederzeit gern zur Verfügung.

 

Parchim, den 24.09.2015

 

Wolfgang Hilpert

Amtsvorsteher