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Wer darf im Oktober brennen?

Das Ordnungsamt informiert! Wichtig!

Sehr geehrte Bürgerinnen,

sehr geehrte Bürger,

jetzt ist es wieder soweit, das alljährliche Verbrennen im Oktober beginnt. Hiermit möchten wir Sie bitten diesen Beitrag genau zu lesen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Rauchschwaden in den Dörfern, aber auch in den Städten steigen auf, weil Gartenabfälle verbrannt werden. Das führt auch mal zu Ärger - ganz gewiss aber im März und Oktober jeden Jahres aufs Neue zu Diskussionen.

Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, möchten wir Sie auf die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen M-V hinweisen. Hier heißt es, dass ein Verbrennen von Gartenabfällen im März und Oktober werktags für zwei Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr zulässig sei, wenn die Nutzung von Entsorgungssystemen (z.B. Wertstoffhöfe) nicht möglich oder nicht zumutbar wäre. Der Begriff „zumutbar“ birgt Auslegungsspielraum in sich.

Grundsätzlich muss es sich um pflanzliche Abfälle handeln, die nicht auf gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen. Als weitere Voraussetzung gilt, wenn eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

In solchen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim -Untere Abfallbehörde- beantragt werden. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Ausnahmegenehmigung des Landkreises immer eine Einzelfallentscheidung ist, die mit Kosten verbunden ist.

Beim Verbrennen ist zu beachten, dass es nicht in unmittelbarer Nähe des Platzes, auf dem die Abfälle lagern, erfolgen darf, um Tiere, die sich möglicherweise bereits eingenistet haben, zu schützen. Weiterhin sind die Brandschutzbestimmungen einzuhalten sowie andere Vorschriften, wie zum Beispiel Nachbarschaftsrecht, Naturschutzrecht und private Nutzungsrechte sind zu beachten. Geldbußen drohen den Bürgern, die Fremdstoffe (z.B. Sperrmüll oder Bauholz) verbrennen.

In der Anlage sehen Sie die Übersicht der Entsorgungseinrichtungen für pflanzliche Abfälle im Amt Parchimer Umland.

Sollten Sie Rückfragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen Herr Weber – Amt Parchimer Umland – (03871) 42 13 39 gerne zur Verfügung. Im Falle einer Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte an den Landkreis Ludwigslust-Parchim Tel. (03871) 72 20.

Gemeinde

Standort

Öffnungszeiten

Domsühl

Domsühl: Annahmestelle Recyclinghof J. Quitzow GmbH Damerower Landstraße (Gewerbegebiet)

März bis Oktober Mo.- Fr.: 07.00-17.00 Uhr Sa.: 08.00-14.00 Uhr

Obere Warnow

keine Annahmestelle vorhanden

 

Karrenzin

keine Annahmestelle vorhanden

 

Ziegendorf

keine Annahmestelle vorhanden

 

Lewitzrand

Raduhn: ehemalige Kiesgrube, Annahme durch die Gemeinde

März bis Oktober
Sa.: 09.00-12.00 Uhr

Garwitz : Annahmestelle "Am Paul" Ortsausgang Richtung Raduhn linksseitig, Annahme durch Gemeinde

März bis Oktober
Mi: 16.00-19.00 Uhr
Sa.: 08.00-12.00 Uhr

Spornitz

Spornitz: Bergstraße, Fläche neben der Bahn, Annahme durch Fa. Benjamin Geick Montageservice

März bis Oktober

Mi: 16.00-19.00 Uhr Sa.: 08.00-12.00 Uhr

Groß Godems

keine Annahmestelle vorhanden

 

Stolpe

keine Annahmestelle vorhanden

 

Rom

Annahmestelle Alba Nord GmbH, Parchimer Straße 24

ganzjährig Mo.-Fr.:07.00-16.00 Uhr

Zölkow

keine Annahmestelle vorhanden