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Informationen zur Geflügelpest

Amt Parchimer Umland, den 12.11.2020

 

FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

 

 Merkblatt zur Verhütung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest

Symptome:

Die Symptome der Geflügelpest können je nach Aggressivität des Virus unterschiedlich sein:

Eine schwere Allgemeinerkrankung mit schnellem Auftreten der Symptome und hohen Verlusten sind ebenso möglich wie ein schleichender Verlauf mit Einschränkung der Legeleistung, dünnen oder fehlenden Eischalen, Anzeichen von Erkrankungen des Atmungsapparates oder Durchfall.

Die Kopfanhänge können bläulich verfärbt und/ oder geschwollen sein.

Struppiges Gefieder, Apathie, Futterverweigerung kommen vor. Zentralnervöse Störungen können ebenfalls auftreten. Junge Tiere sind am empfänglichsten.

Bei Wasservögeln verläuft die Infektion bei manchen Virusstämmen unauffällig als Darminfektion.

 

Übertragung:

Die klassische Geflügelpest ist eine hochansteckende Erkrankung insbesondere für Hühner und Puten. Einige Virustypen sind jedoch auch für Wassergeflügel hochansteckend und tödlich.

 

Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt der Tiere untereinander oder durch Vektoren wie Menschen, Wildvögel oder Gegenstände, einschließlich Transportmittel und z.B. Eierverpackungsmaterial.

 

Eine Impfung ist im Fall der klassischen Geflügelpest nicht erlaubt, weil das Virus so infektiös ist, dass eine Beherrschung der Seuche im Ausbruchsfall durch Impfungen nicht möglich ist.

 

Folgende Schutzmaßregeln sollten unbedingt eingehalten werden:

 

- keine fremden Personen in Ställe und Ausläufe lassen, Beschränkung des Personenverkehrs auf das unbedingt Notwendige

- an den Eingängen zum Stall Desinfektionsmatten/-wannen

- Betreten der Stallungen/Betriebsräume nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung

- keine Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt auf das Hofgelände, Kadavercontainer möglichst weit von Stallungen

- konsequente Schadnagerbekämpfung

- konsequente Reinigung und Desinfektion der Ställe und der Stalleinrichtungen

- gebrauchtes Verpackungsmaterial, gebrauchte Eierhöcker usw. nicht verwenden

- konsequente Futterhygiene zur Vermeidung des Anlockens von Wildvögeln

- Füttern und Tränken in den Ausläufen unterlassen

- Minimierung von direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln und natürlichen Gewässern (z.B. Abdecken von Feuerlöschteichen auf dem Betriebsgelände etc.)

- keine Teilnahme mit Tieren an Ausstellungen, Märkten etc.

- auftretende Krankheitsfälle sofort dem zuständigen Tierarzt melden

- jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen

- bitte Hinweise in der Tagespresse und im Fernsehen beachten

- Beachtung der Mitteilungspflicht der Tierbestände gegenüber dem zuständigen Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.

 

Bitte informieren Sie im eigenen Interesse auch tierhaltende Nachbarn über diese Mitteilungen und die Anzeigepflicht!

 

Für weitere Auskünfte steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer 03871/ 722 3901 zur Verfügung.

 

 
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