Auslegung der Planungsunterlagen für das Repowering der Windenergieanlagen Groß Niendorf hat begonnen
2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zölkow für den Ortsteil Groß Niendorf im Bereich Windeignungsgebiet Groß Niendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zölkow hat in ihrer Sitzung am 09.06.2016 beschlossen, dass nach § 2 Abs. 1 BauGB der Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Zölkow für den Ortsteil Groß Niendorf geändert wird.
Betroffen ist eine Fläche von ca. 11 ha in der Gemarkung Groß Niendorf, Flur 1, Flurstücke 129, 160 teilweise, 161 teilweise bis 165 teilweise und Flur 3, Flurstücke 35 teilweise bis 42 teilweise, 45 teilweise.
Anlass der Planung:
Der Bereich des Plangebietes soll mit sechs Windenergieanlagen Typs Enercon E-82 repowert werden und weicht bisher von den Darstellungen im wirksamen Teilflächennutzungsplan ab.
Plangebiet:
Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich des Windparks Groß Niendorf, der sich östlich von der Ortslage an der K115 Richtung Ruest befindet. Um das Plangebiet schließen sich landwirtschaftliche Flächen an. Die genaue Lage des Plangebietes kann dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Ziele und Zwecke der Planung:
Zurzeit weist der Teilflächennutzungsplan für den Bereich Sonstiges Sondergebiet Wind mit der Höhenbeschränkung auf maximal 100 m über gewachsenen Boden aus. Der Teilflächennutzungsplan soll hinsichtlich dem Fortfall der Richtfunkstrecke, des Abstandes zur Kreisstraße und zur Höhenbegrenzung angepasst werden, um ein wirtschaftliches Repowering zu ermöglichen.
Damit die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert ist, wird der Vorentwurf des Teilflächennutzungsplanes in der Zeit vom 25.10.2016 bis zum 29.11.2016 im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Montag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.