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PARCHIM: Langer Weg zur neuen Radtrasse

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Bild zur Meldung: Foto: Wolfried Pätzold

Bevor der Radweg zwischen Parchim und Spornitz gebaut wird, müssen noch einige Grundstücksangelegenheiten geklärt werden

 

 

Bürger aus der Region warten auf die lange angekündigte Fahrradtrasse entlang der Bundesstraße zwischen Spornitz und Parchim. „Die Planung liegt vor“, erklärt der Spornitzer Bürgermeister Dieter Eckert. Die Trassenführung sowohl auf Parchimer als auch auf Spornitzer Gebiet ist geklärt. Bauherr ist das Straßenbauamt Schwerin.

Allerdings, so Eckert, sind noch einige Grundstücksfragen zu klären. Und zwar dort, wo die Eigentümer von Flächen nicht klar oder nicht erreichbar sind. Das gilt auch für drei Grundstücke, auf denen vor Beginn der Bauarbeiten noch der Munitionsbergungsdienst suchen muss – zwischen Landwehr und Höhe Flughafen. Schon vor Tätigkeit der Spezialisten für alte Bomben muss der Grundstückseigner sein Einverständnis erklären.

Darum kümmert sich jetzt der Landkreis Ludwiglust-Parchim. Christopher Pöschke, der Chef der Rechts- und Kommunalaufsicht, erklärt, dass mit der deutschen Vereinigung eine Sonderregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen wurde, auf deren Grundlage der Kreis tätig werden kann.

Der Hintergrund: Zu DDR-Zeiten hat man es mit der Grundbuchpflege nicht so genau genommen. Sehr viele Grundstücke waren nicht verkehrsfähig. Die eigentlichen Eigentümer waren nicht bekannt oder nicht auffindbar. Um trotzdem Verkehrsprojekte und Bodenordnungsprozesse nicht zu gefährden, gibt es die Möglichkeit, gesetzliche Vertreter zu bestellen, die anstelle der Grundstückseigentümer Verträge unterzeichnen.

Doch das kann nicht über das Knie gebrochen werden. Die Rechtsaufsicht müsse prüfen, ob ein Eigentümer zu ermitteln ist, erklärt Christopher Pöschke. Das könne Wochen oder auch Monate dauern. In der Vergangenheit sei man dabei auch schon auf Erbengemeinschaften mit zwölf Leuten gestoßen. Nur wenn die Nachforschungen nach dem Eigentümer kein Ergebnis bringen oder sie mit zumutbarem Aufwand nicht fortgeführt werden können, wird ein gesetzlicher Vertreter bestimmt. In der Regel sei das die Wirtschaftsfördergesellschaft des Landkreises, so Pöschke. Denn die koste nichts.

Die Wirtschaftsfördergesellschaft tritt dann anstelle des Eigentümers auf, verhandelt für ihn, verkauft Grundstücke. Die Rechtsaufsicht des Landkreises muss allerdings diese Verträge bestätigen. Sie hat das Interesse des Eigentümers zu wahren, muss kontrollieren, ob der Verkauf notwendig ist, der Verkehrswert gewährleistet wird.

Im Falle des Radweges Parchim - Spornitz sind von 14 Grundstücksfragen noch vier offen, sagt Pöschke. Er habe extra einen Mitarbeiter für Recherchen abgestellt. Solange es noch in Deutschland oder in europäischen Nachbarländern Hinweise gibt, wird weiter geforscht.

Der Radweg Spornitz-Parchim ist einer von 25 ähnlichen Fällen, bei denen die Rechtsaufsicht in diesem Jahr hilft, Grundstücksfragen im Landkreis zu klären und so auch Investitionen zu ermöglichen. Das sei wenig im Vergleich zu den 1990er Jahren, sagt Pöschke. Seinerzeit waren teilweise anderthalb Mitarbeiter nur damit beschäftigt, Eigentumsfragen zu klären.

Der Chef der Rechtsaufsicht weiß um die Ungeduld in den Kommunen, dass wie im Fall des Radweges Spornitz-Parchim die Grundstücksfragen schnell geklärt sind. Aber: „Wir müssen Rechte der Eigentümer wahren“, sagt Pöschke . „Wir versuchen, Gas zu geben.“

Christopher Pöschke beton zugleich: Diese Aufgaben übernimmt der Landkreis nur bei Vorhaben von öffentlichem Interesse, insbesondere bei Straßenbauprojekten und Bodenordnungsverfahren. Tätig werde man also beispielsweise nicht bei private Nachforschungen über Erbschaften. Das sind dann Fälle für Nachlassgerichte und Nachlasspfleger.

 

von Michael Beitien

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