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Rattenbefall in der Ortslage Herzberg

Landkreis Ludwislust- Parchim April 2017

Fachdienst Gesundheit

 

Bürgerinformation

 

Durch Anwohner des Ortes Herzberg wurde der FD Gesundheit des Landkreises Ludwigslust- Parchim auf einen massiven Rattenbefall vermutlich in der gesamten Ortslage aufmerksam gemacht. Bei einer unangemeldeten Ortsbesichtigung erhärtete sich dieser Verdacht.

 

Die Ratte ist in der Landesverordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 26. Juni 1992 GS Meckl.- Vorp. Gl.Nr. B 2126-1-2, geändert durch die Verordnung vom 12. Mai 1993 (GVOBl. M-V S. 546) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 06. Juli 2011 (GS M-V GL. Nr. B 2126- 13- 4) als tierischer Schädling und potentieller Krankheitsüberträger definiert.

 

Alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sind zur regelmäßigen Befallskontrolle sowie wirkungsvollen nachhaltigen Bekämpfung der Schädlinge verpflichtet bzw. haben eine fachgerechte Bekämpfung zu veranlassen.

 

Begünstigt wird die Ausbreitung der Rattenpopulation durch unsachgemäße Futterlagerung und das Vorhandensein von Unterschlupfmöglichkeiten. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, bitten wir alle Anwohner folgende Maßnahmen umgehend zu ergreifen:

 

1. Achten Sie auf Unterschlupfmöglichkeiten für Ratten in Ihrem Umfeld ( Grundstück, Garten, Garage, Holzmieten ), mögliche Schlupflöcher sind ca. 4- 5 cm im Durchmesser.

 

2. Achten Sie auf mögliche Schleif- oder Kotspuren von Ratten.

 

3. Werfen Sie keine Lebensmittelreste in offen stehende Abfallbehälter, auf den Kompost oder in die Kanalisation.

 

4. Benutzen Sie zum Sammeln der wieder verwertbaren Abfälle nur die dafür vorgesehenen Behälter und verschließen Sie diese nach dem Einwurf.

 

5. Bei Tierhaltung ist das Futter in fest verschlossenen Behältern zu lagern, Tierfutter nicht in großen Mengen in die Futtertröge füllen. Füttern Sie keine frei lebenden Tiere an öffentlichen Plätzen.

 

6. Ein festgestellter Rattenbefall ist umgehend dem FD Gesundheit anzuzeigen.

 

7. Es sind wirkungsvolle Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Sachkundige Bekämpfungsmaßnahmen werden von Schädlingsbekämpfungsbetrieben ausgeführt.

 

Für Hinweise und Rückfragen melden Sie sich bitte im FD Gesundheit des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Dienstort Parchim.

 

Tel. Nr. 03871/ 722 5336 oder 722 5337