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Rom klagt gegen das Land

Verschuldete Gemeinde will vor Gericht eine finanzielle Mindestausstattung durchsetzen

„Seit zehn Jahren marschieren wir deutlich in den Keller“, sagt Roms Bürgermeister Dr. Volker Toparkus. Einen Schuldenberg von über einer Million Euro schiebt die Gemeinde vor sich her. So hoch ist derzeit der Kassenkredit, mit dem die Kommune in der Kreide steht. Es wird immer mehr, und Hilfe ist nicht in Sicht. In dieser Situation will die Gemeinde gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern klagen mit dem Ziel, dass sie eine finanzielle Mindestausstattung erhält.

Mit 5:3 stimmten die Römer Gemeindevertreter am Mittwochabend dafür, vor Gericht zu ziehen. Sie nehmen dabei auch ein finanzielles Risiko auf sich. Wenn die Römer vor Justitia unterliegen, könnten sie im schlimmsten Fall in der ersten Instanz 33 000 Euro und in der zweiten weitere 42 500 Euro verlieren, ist der Beschlussvorlage zu entnehmen. Mit der Klagevertretung beauftragen die Römer Dr. Philipp Groteloh. Es ist der Rechtsanwalt, mit dem die Gemeinde Perlin in erster Instanz erfolgreich gegen den Landkreis Nordwestmecklenburg wegen der Kreisumlage und damit für eine vernünftige Finanzausstattung geklagt hatte (SVZ berichtete).

Die Gemeinde Rom hat seit dem Jahr 2008 eine unzureichende Finanzausstattung, heißt es aus dem Amt Parchimer-Umland. Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit sei seitdem nicht mehr gegeben. Daraufhin habe die Gemeinde im Juni 2013 einen Antrag auf Konsolidierung in Höhe von 673 601 Euro gestellt. Bis heute erfolgte aber keine Bearbeitung des Antrages durch das Innenministerium des Landes. Das Ministerium verweise darauf, dass in den Jahren 2017 bis 2019 aufgrund des Leitbildgesetzes keine Gewährung von weitergehenden Konsolidierungshilfen erfolge.

Mit anderen Worten: Jetzt sollen erst einmal die Kommunen Geld bekommen, die fusionieren wollen.

Entsprechend der Landesverfassung sei das Land aber verpflichtet, insbesondere steuerschwachen Gemeinden über den Finanzausgleich die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Leistungsfähigkeit zu sichern, meinen die Römer. Die Gemeinde hat nach Aussagen des Amtes sämtliche eigene Möglichkeiten zur Einnahmeerhöhung ausgenutzt und keine besonderen Ausgaben getätigt. Trotzdem reichen die derzeitigen Zahlungen nicht aus, um die Leistungsfähigkeit der Kommune zu sichern. Die Gemeindevertreter fordern das, was in der Landesverfassung festgeschrieben ist – die finanzielle Mindestausstattung. Wenn mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes 2018 eine Verbesserung der Haushaltslage erfolgt, so dass die Gemeinde wieder auf einen jahresbezogenen Ausgleich im Finanzhaushalt kommt, können sich die Römer vorstellen, die Klage wieder zurückzuziehen. Nach bisherigen Berechnungen ist das nicht zu erreichen.

 

von Michael Beitien
 

 

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