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Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen gesucht

Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Amtsperiode

01. Januar 2019 - 31.12.2023

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

gegenwärtig werden die Wahlen der Jugendschöffen und der Jugendhilfsschöffen unseres Landkreises und am Landgericht Schwerin vorbereitet (siehe Mitteilungsblatt des Amtes Parchimer Umland 10/2017).

Aus unserem Amtsbereich sind mindestens 8 Frauen und 8 Männer vorzuschlagen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Ihr Wohnsitz muss sich im Bereich des Amtes Parchimer Umland befinden, bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2019) muss das 25. Lebensjahr vollendet sein und Sie sollen noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Nicht in die Vorschlagsliste darf aufgenommen werden, wer zu dem Amt eines Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen unfähig ist. Dabei handelt es sich um

  1. Personen, die nicht Deutsche sind (§ 31 Satz 2 GVG)

  2. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind

  3. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Die Tätigkeit eines Jugendschöffen ist eine wirklich interessante Tätigkeit. Dafür ist ausdrücklich kein juristischer Sachverstand, sondern nur ein gesunder Menschenverstand notwendig. An den Jugendschöffengerichten werden z. B. auch die sogenannten Jugendschutzsachen verhandelt. Wenn es also einen erwachsenen Täter und ein minderjähriges Opfer gibt (z. B. Misshandlung Schutzbefohlener, sexueller Missbrauch von Kindern usw).
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann bewerben Sie sich bitte um das Amt eines/einer Jugendschöffen/Jugendschöffin.

Ihre schriftliche Bewerbung oder Ihre Bereitschaftserklärung reichen Sie bitte bis zum 26.02.2018 unter Angabe von Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift und Beruf an das

Amt Parchimer Umland
Kennwort: Wahl Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen
Walter- Hase-Str. 42
19370 Parchim
oder per E-Mail an
ebert@amtpu.de.

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