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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Am 26. Mai 2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Wahl der Mitglieder des Kreistages und Gemeindevertretungen sowie die Wahl der Bürgermeister/innen statt. Eventuelle Stichwahlen der Bürgermeister/innen finden am
16. Juni 2019 statt.

In den Gemeinden Domsühl, Groß Godems, Karrenzin, Rom, Obere Warnow, Stolpe und Ziegendorf gibt es je 1 allgemeinen Wahlbezirk, in den Gemeinden Spornitz und Zölkow je 2 Wahlbezirke und in der Gemeinde Lewitzrand 3 Wahlbezirke. Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses gibt es zusätzlich 1 Briefwahlvorstand, welcher im Amt Parchimer Umland in der Walter-Hase-Str. 42 in Parchim seine Tätigkeit ausübt.

In jedem Wahlbezirk gibt es einen Wahlvorstand, der aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher als der oder dem Vorsitzenden, ihrer oder seiner Stellvertretung und drei bis sieben weiteren Mitgliedern besteht, die die Gemeindewahlbehörde aus dem Kreis der Wahlberechtigten beruft.

In den Wahlvorständen haben sich in den vergangenen Jahren viele ehrenamtliche Kräfte engagiert, um für einen reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen zu sorgen und im Anschluss an die Wahl die Ergebnisse festzustellen.

Es gibt Wahlvorstände, in denen seit vielen Jahren eingespielte Teams sich immer wieder für diese Arbeit bereit erklären, es gibt aber auch einige Wahlbezirke, in denen wir „Nachwuchssorgen“ haben. Deshalb hier ein Aufruf an alle Wahlberechtigten:

Tragen Sie dazu bei, dass in Ihrer Gemeinde der Wahlbezirk erhalten bleibt und die Wahlen erfolgreich durchgeführt werden können.

Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann melden Sie sich bitte bis zum 08.02.2019 bei

Herrn Nadrowitz - Gemeindewahlleiter-, Tel.: 03871/421312; E-Mail: nadrowitz@amtpu.de

oder bei

Frau Ebert - stellv. Gemeindewahlleiterin-, Tel.: 03871/421315; E-Mail: ebert@amtpu.de.

 

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Interesse und freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

 

Ihre Gemeindewahlbehörde