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Einige Informationen an unsere Unternehmen

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Parchimer Umland,

heute wende ich mich speziell an  die Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbstständige.

Gerade für Sie ist auch in unserem Amtsbereich eine harte Zeit angebrochen und ich möchte mich im Namen des Amtes Parchimer Umland für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken.

 Sie müssen Überlegungen tätigen, wie Sie Ihre Firma weiter betreiben können, es müssen Löhne gezahlt werden und die Mitarbeiter müssen gehalten werden. Für viele die noch Absatzmöglichkeiten haben, bedeutet es aber auch kreativ zu sein und neue Möglichkeiten und Wege zu erschließen soweit es technisch möglich ist.

Deshalb möchten wir Ihnen heute in zusammengefasster Form einige Hinweise geben.

Unsere Landesregierung hat gestern erste Soforthilfen beschlossen, welche es sind, kurz hier: (Auszug)

 Die Landesregierung hat sich in der Kabinettssitzung am 24.03.2020 auf die Schaffung des „MV-Schutzfonds“ verständigt. Mit einem Maßnahmenpaket von insgesamt 1,1 Milliarden Euro sollen die Unternehmen im Land unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Zur Finanzierung aller Maßnahmen ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. 

Die Hilfsmaßnahmen für Wirtschaft und Arbeitsplätze sind: 

  • Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in wirtschaftlicher Schieflage können ab morgen eine Soforthilfe beantragen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können beim Landesförderinstitut beantragt worden. Damit zieht das Land die Hilfen des Bundes für Kleinstunternehmen vor (einmalig 9.000 Euro bei 0-5 Arbeitsplätzen, 15.000 Euro bei 6-10 Arbeitsplätzen) und unterstützt mit 125 Millionen Euro aus eigenen Mitteln auch Kleinunternehmen bis 49 Beschäftigte, die sich aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (einmalig 25.000 Euro bei 11-24 Arbeitsplätzen, 40.000 Euro bei 25-49 Arbeitsplätzen). 
  • Für alle Unternehmen stehen 200 Mio. Euro für weitgehend zinsfreie Überbrückungsdarlehen bereit.
  • Der Bürgschaftsrahmen des Landes wird um 400 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro erhöht. 
  • 100 Mio. Euro werden für ein Beteiligungsprogramm bereitgestellt, mit dem sich das Land zeitweilig an Unternehmen beteiligen kann, um diese zu stabilisieren. 

Die verschiedenen Hilfen für Unternehmen schließen sich nicht gegenseitig aus. 

  • 25 Mio. Euro gibt es für die Unterstützung von Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und ehrenamtlich Engagierten. Das Land sagt zugleich zu, dass Landeszuschüsse an Kultureinrichtungen nicht deshalb gekürzt oder gestrichen werden, weil die Erbringung der Leistung nicht möglich ist.
  • 60 Mio. Euro zusätzlich für die Krankenhausinfrastruktur (Einrichtung von Intensivbetten, Beatmungsgeräten, Schleusen und Isolationseinrichtungen)
  • 20 Mio. Euro für Investitionen in die Digitalisierung und Ausstattung öffentlicher Einrichtungen 
  • 70 Mio. Euro für Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier geht es insbesondere um die Lohnfortzahlung, 
  • 100 Mio. Euro Reserve für weitere Maßnahmen. 

 Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, Liebe Selbstständige,,

rufen Sie auch bei der WiFöG an, hier wird Ihnen konkret geholfen:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim hat neue WiFöG-Hotline 03871 722-5678

Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Parchimer Umland soweit möglich für Rückfragen zur Verfügung.

Ihr Hans-Werner Beck

Amtsvorsteher