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Bürgerinformation zu unserem Publikumsverkehr

Amt Parchimer Umland, den 15.01.2021

BÜRGERINFORMATION

 

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

 

die Verwaltung des Amtes Parchimer Umlandes muss die gesetzlichen Schutzmaßnahmen, die in der Verordnung der Landesregierung MV gegen das neuartige Coronavirus (Anti-Corona-VO MV)  enthalten sind, umsetzen.

 

Folgendes gilt für das Amt Parchimer Umland:

 

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Besuchstermine mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzustimmen. Termine werden zu den üblichen Sprechzeiten vergeben.
Ohne vorherige Terminabstimmung erfolgt prinzipiell kein Zutritt zum Verwaltungsgebäude. Ebenso ist der Zutritt untersagt, wenn man Symptome hat, man selbst oder eine Kontaktperson 1. Grades unter Quarantäne steht oder man in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet war (Ausnahme: der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist selbst Risikogebiet). Diese Angaben müssen am Termin schriftlich bestätigt werden. Ebenso wird eine Rückrufnummer abgefragt, wo wir ggfs. auch einen Termin absagen oder verschieben können, um unnötige Wege zu vermeiden.

 

Vor Eintritt in das Verwaltungsgebäude ist die Hausklingel zu bedienen, daraufhin werden die Bürgerinnen und Bürger von der Haustür abgeholt.

Beim Besuchstermin haben die Bürgerinnen und Bürger einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der/Die Mitarbeiter/in hat ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ohne diese Schutzmaßnahme erfolgt kein Zutritt.

Vor Eintritt in den Bürosektor sind die Hände gründlich zu desinfizieren.

Der/Die Mitarbeiter/in begleitet den/die Bürger/in bis zum Büro und nach dem Besuch wieder zur Ausgangstür.

Grundsätzlich ist nur ein Besucher pro Büro zugelassen, ausgenommen sind hilfsbedürftige Personen und Alleinerziehende. Jeder Besucher wird datentechnisch erfasst.

Wir möchten das unsere Besucher und Mitarbeiter gesund bleiben und bald wieder ohne Einschränkungen Ihre Amtsverwaltung besuchen können!

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund

Ihr

Wolfgang Hinz

Leitender Verwaltungsbeamter

 
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