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Teilfortschreibung RREP

Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg

vom 20.12.2018

 

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie und des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens

 

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat beschlossen, das Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg fortzuschreiben. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der Speicherung von Energie. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang eine Aktu­alisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der Geltungsbereich umfasst die Land­kreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Die erste Beteiligung fand in der Zeit vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. Danach wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg überarbeitet. Gleich­zeitig wurde der dazugehörige Entwurf des Umweltberichts (einschließlich der Fach­beiträge zum Rotmilan und zum Denkmalschutz) erarbeitet.

Am 05.11.2018 hat die 59. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverban­des (RPV) Westmecklenburg beschlossen, die Abwägungsdokumentation über die erste Stufe des Beteiligungsverfahrens freizugeben. Gleichzeitig hat die 59. Verbandsver­sammlung am 05.11.2018 beschlossen, den überarbeiteten Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg sowie den dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteili­gungs­verfahrens freizugeben.

Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz – LPlG) vom 5. Mai 1998, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V, S. 221, 228) können die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg und zum dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts Stellung nehmen.

Dazu findet die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg und des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichts in der Zeit vom

05.02.2019 bis zum 10.05.2019

statt.

 

Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar

  • im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de sowie
  • im Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in Schwerin, in den Verwaltungen der Landkreise Nordwestmecklenburg (Dienstsitze Wismar und Grevesmühlen) und Ludwigslust-Parchim (Dienstsitze Parchim und Ludwigslust) und der kreisfreien Stadt Schwerin (Stadthaus) sowie in den Verwaltungen der Ämter und der amtsfreien Städte und Gemeinden im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten der genannten Behörden.

 

Stellungnahmen können bis zum 10.05.2019 elektronisch

· per E-Mail an oder

· im Rahmen der Online-Beteiligung unter www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de

abgegeben werden.

Stellungnahmen können zudem bei der

Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg

Wismarsche Straße 159

19053 Schwerin

  • während der ortsüblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift oder
  • schriftlich

abgegeben werden.

 

Es wird gebeten, Änderungs- und Ergänzungshinweise den jeweiligen Programm­sätzen zuzuordnen und möglichst eindeutige Formulierungsvorschläge für Verände­rungen und Ergänzungen bzw. für kartografische Korrekturen zu unterbreiten.

 

Die Verarbeitung der abgegebenen Stellungnahmen erfolgt unter Beachtung der Datenschutzerklärung[1] des RPV Westmecklenburg ent­sprechend den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Abwägungsdokumentation zu den in der zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen ist nach Rechtswirksamkeit des RREP West­meck­lenburg bzw. mit Beginn der nächstfolgenden Stufe des Beteiligungsverfahrens auf den Internetseiten www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de sowie in der Geschäftsstelle des RPV Westmecklenburg einsehbar. Dort kann auch die Abwägungsdokumentation für die in der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.

 

 

gez.

Thomas Beyer

Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg