Wählen mit Wahlschein
Information zur Wahl der Landrätin/des Landrates
am 11.05.2025 hier: Erteilung von Wahlscheinen
Sehr geehrte Wählerin/sehr geehrter Wähler,
grundsätzlich gilt, dass verlorene Wahlscheine gemäß § 20 Abs. 5 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern nicht ersetzt werden.
Sollte Ihnen jedoch als wahlberechtigte Person der beantragte Wahlschein nicht zugegangen sein (dieses haben Sie glaubhaft zu versichern), haben Sie die Möglichkeit bis Samstag, 10.05.2025; 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein zu beantragen.
Bis Sonntag, 11.05.2025; 15.00 Uhr können Wahlberechtigte, die den Wahlraum wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können einen Wahlschein beantragen.
In beiden Fällen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 03871/4213-15.
Mit freundlichen Grüßen
-Ihre Gemeindewahlbehörde-