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Der Wasser- und Abwasserzweckverband Parchim-Lübz (WAZV) informiert zum Wasserwerk Herzberg - Belastung von Brunnen mit Bentazon

Seit den Laborbefunden, die eine übergrenzwertige Belastung von zwei Brunnen des Wasserwerkes Herzberg nachgewiesen haben, gibt es grundsätzlich nichts Neues zu berichten. Alle getroffenen Maßnahmen sind in Abstimmung, auf Hinweis oder mit Genehmigung der zuständigen Behörden des Landkreises und des Landes getätigt worden. Das die betroffenen Brunnen vom Netz genommen wurden, war allerdings eine Sofortmaßnahme, welche der WAZV selbstständig treffen durfte und aus unserer Sicht musste.

Im Rohwasser dieser Brunnen wurden erstmalig Ende des Jahres 2015 zu hohe Werte des Pflanzenschutzmittels Bentazon nachgewiesen. Maximal 0,0001 Milligramm pro Liter Trinkwasser sind zulässig. Dieser Wert wurde damals um 163 Prozent überschritten (0,000263 mg/l). Dies ist auch heute noch der Fall, wie aktuelle Laborergebnisse zeigen. Die Bürger werden seitdem ausschließlich über 2 Brunnen aus einem tieferen Grundwasserleiter versorgt, wo unbelastetes Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Hier ist Bentazon nicht nachgewiesen worden; auch nicht in einer Konzentration unterhalb des Grenzwertes. Dies ist positiv zu bewerten.

 

Der Grund für die Bentazonbelastung oder gar der oder die Verursacher konnten bis heute nicht ermittelt werden. Die SVZ berichtete hierzu am 12. und 23.10.2017.

 

Zwischenzeitlich wurden durch den WAZV und den Landkreis Ludwigslust-Parchim insgesamt drei Vorfeldmessstellen errichtet. Alle zeigen das gleiche Bild. Das Grundwasser ist einschließlich der zweiten wasserführenden Schicht in unterschiedlichen Konzentrationen mit Bentazon belastet. Es zeichnet sich anhand der Messwerte ab, dass mit einer Besserung dieser Situation, also einer temporären zeitlich begrenzten Belastung, nicht gerechnet werden kann. Dieses Problem wird damit dauerhaft für die nächsten Jahre bleiben.

 

Die belasteten Brunnen, die bis in den zweiten Wasserleiter reichen, bleiben vom Netz. Allerdings laufen auch hier die Pumpen weiter. Auf Empfehlung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) und mit befristeter Genehmigung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StaLU) wird Rohwasser in die vorhandene Vorflut (ein Graben nahe Herzberg) „abgeschlagen“. Damit soll dem weiteren Vordringen des belasteten Grundwassers in die nächsten Wasserleiter vorgebeugt werden.

In der Theorie löst sich das Bentazon im Freien und in oberen Erdschichten unter Einfluss von UV-Strahlen auf. Anhand eines mit den zuständigen Behörden abgestimmten Beprobungsplans werden die Bentazonwerte an der Einleitstelle und in einem Abstand von ca. 700m zur Einleitstelle gemessen und ausgewertet. Die momentanen Werte deuten darauf hin, dass der Einfluss von UV-Licht den gewünschten Zweck möglicherweise nicht erfüllen könnte. Sollte es zu einer Aufkonzentration von Bentazon im Vorflutgraben kommen, wird das Abschlagen des geförderten Wassers eingestellt werden müssen. Eine technische Aufbereitung des Wassers und das weitere Abschlagen in die Vorflut sind für diesen Fall nicht vorgesehen. Der WAZV wird dann zur weiteren Kostenvermeidung die belasteten Brunnen fachmännisch verfüllen lassen, zumal auch für dieses belastete abgeschlagene Rohwasser durch das Land ein Wasserentnahmeentgelt erhoben wird. Beim Abschlagen von etwa 50.000 m³ im Jahr und einem Entgelt von 0,1 €/m³ entsteht ein nicht unerheblicher Kostenfaktor für den Gebührenzahler. Darüber hinaus sind bereits mehrere zehntausend Euro u.a. in die fachgerechte Ableitung investiert worden.

 

Zwischenzeitlich hat der Zweckverband eine Fördermittelzusage für den Bau eines neuen Brunnens und für Erkundungsbohrungen bis in eine Tiefe von 210m erhalten. Noch im Jahr 2019 wird die im Wirtschaftsplan verankerte Maßnahme umgesetzt. Damit ist dann auch die quantitativ sichere Versorgung der Anschlussnehmer im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Herzberg dauerhaft gesichert. Die Qualität stimmt auch heute schon und entspricht selbstverständlich den in der Trinkwasserverordnung angegebenen Grenz- und Richtwerten.

Der WAZV sieht durch die eingeleiteten Maßnahmen das Fortbestehen des Wasserwerkes Herzberg als gesichert an. Sollten dennoch in der Zukunft Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, die ein Umdenken erfordern, hat der WAZV bereits Wege geprüft, die unter Berücksichtigung der bereits getätigten Investitionen eine dauerhafte Versorgung des gesamten Versorgungsbereiches ohne quantitative oder qualitative Einbußen ermöglichen würden.

 

Die vom Wasserwerk versorgten Ortsteile und ausgewählte Trinkwasserparameter entnehmen sie bitte unserer Homepage unter: https://www.wazv-parchim-luebz.de/images/downloads/ww_analysewerte/Trinkwasserwerte_2019.pdf

oder der letzten Seite der nächsten Ausgabe unserer Wasserzeitung.

Die aktuellen Reinwasseranalysen finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.wazv-parchim-luebz.de/images/downloads/ww_analysewerte/WWHerzberg.pdf

 

Für Fragen stehen Ihnen Herr Brockmann oder Herr Dommack unter 03871/725-0 gern zur Verfügung.

 

Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband Parchim-Lübz